AGB für geförderte SGB-Maßnahmen der BAFI – Berliner Akademie für Integration gGmbH
Anmeldeverfahren
BAFI verpflichtet sich, den/die Interessenten/in im Vorfeld des Vertragsabschlusses umfassend über die Maßnahme und das gesamte Bildungsangebot zu beraten.
Der/die Interessent/in erhält eine Anmeldebestätigung und den Teilnehmervertrag zur Vorlage beim Kostenträger.
Der/die Interessent/in reicht den entsprechenden Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und den unterschriebenen Teilnehmervertrag an die BAFI zurück. Damit gilt die Anmeldung für beide Seiten als verbindlich.
Durchführung
BAFI verpflichtet sich, die Maßnahme so durchzuführen, dass Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Erreichen des Maßnahmenziels vermittelt werden. Die vorgesehenen Lernmittel werden den Teilnehmern/innen zur Verfügung gestellt.
Die inhaltliche und methodische Gestaltung der Maßnahme richtet sich nach der dem Teilnehmer vorgelegten Lehrthemenübersicht sowie dem mitgeteilten Konzept.
Termine, Kosten und Coachingzeiten werden im Teilnehmervertrag gesondert festgelegt.
BAFI ist berechtigt, Termine und Betreuungszeiten in einem zumutbaren Umfang zu ändern. BAFI ist auch berechtigt, den Unterrichtsstoff zu ändern und aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist die BAFI berechtigt, den Kurs abzusagen.
Alle persönlichen Daten dienen nur der internen Verwendung und unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit und zur Verbesserung der Qualität führt BAFI Teilnehmerbefragungen durch.
Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements sind wir für Hinweise und Vorschläge der Teilnehmer offen. Die Ansprechpartner stellen sich zu Beginn der Maßnahme vor.
Der/die Teilnehmer/in erklärt, über Inhalte, Bildungsziel und vertragliche Punkte umfassend beraten worden zu sein.
Gebühren
Die Höhe der Maßnahmegebühren ergibt sich aus dem Teilnehmervertrag.
Tritt ein Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) in die Zahlungsverpflichtung ein oder tritt der/die Teilnehmer/in Ansprüche an BAFI ab, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Dritten.
Der Teilnehmer haftet neben einem evtl. Dritten weiterhin für die Gebühren. Werden Gebühren an den Teilnehmer ausgezahlt, verpflichtet er sich, diese binnen 7 Tagen an BAFI weiterzuleiten. Bei Verzögerungen werden bankübliche Zinsen fällig.
Wird die Maßnahme nicht durch einen Dritten finanziert, muss der Teilnehmer selbst für Ersatz sorgen. Erfolgt keine Kostenübernahme, kann der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Pflichten der Teilnehmer
Teilnehmer/innen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme.
Hausordnung und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Bei Krankheit ist BAFI sofort zu informieren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird an den Fördergeldgeber geschickt, eine Kopie innerhalb von 3 Tagen an BAFI.
Bei sonstigem Fernbleiben muss die Fehlzeit schriftlich begründet oder nachgewiesen werden.


