Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für geförderte SGB-Maßnahmen der BAFI – Berliner Akademie für Integration gGmbH
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Anmeldeverfahren
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BAFI verpflichtet sich, den/die Interessenten/in im Vorfeld des Vertragsabschlusses umfassend über die Maßnahme und das gesamte Bildungsangebot zu beraten.
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Der/die Interessent/in erhält eine Anmeldebestätigung und den Teilnehmervertrag zur Vorlage beim Kostenträger.
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Der/die Interessent/in reicht den entsprechenden Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und den unterschriebenen Teilnehmervertrag an die BAFI zurück. Damit gilt die Anmeldung für beide Seiten als verbindlich.
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Durchführung
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BAFI verpflichtet sich, die Maßnahme so durchzuführen, dass Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Erreichen des Maßnahmenziels vermittelt werden. Die vorgesehenen Lernmittel werden den Teilnehmern/innen zur Verfügung gestellt.
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Die inhaltliche und methodische Gestaltung der Maßnahme richtet sich nach der dem Teilnehmer vorgelegten Lehrthemenübersicht sowie dem mitgeteilten Konzept.
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Termine, Kosten, Coachingzeiten und werden im Teilnehmervertrag gesondert festgelegt.
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BAFI ist berechtigt, Termine und Betreuungszeiten in einem für die Beteiligten zumutbaren Umfang zu ändern. BAFI ist auch berechtigt, den Unterrichtsstoff zu ändern und aktuellen Entwicklungen anzugleichen.
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Nur für Kurse und Gruppenmaßnahmen: Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist die BAFI berechtigt, den Kurs abzusagen.
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Alle persönlichen Daten dienen nur zur internen Verwendung und unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Die personenbezogenen Daten der TN werden nicht an Dritte weitergeleitet, Ausnahmen bilden ausschließlich gesetzlich vorgesehene Fälle.
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Zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit und zur Erhöhung der Effektivität führt die BAFI Teilnehmerbefragungen (Evaluationsbögen) durch.
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Im Rahmen unseres kundenorientierten Qualitätsmanagements sind wir für Hinweise, Ideen und Vorschläge unserer Teilnehmer/innen aufgeschlossen. Die jeweiligen Ansprechpartner stellen sich zu Maßnahmebeginn vor.
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Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erklärt, über die Inhalte der Bildungs- und Aktivierungsmaßnahme, das Bildungsziel und alle vertraglichen Gegenstandspunkte eingehend beraten worden zu sein.
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Gebühren
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Die Höhe der Maßnahmegebühren ergibt sich aus den Vereinbarungen im Teilnehmervertrag.
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Tritt ein Dritter (z. B. die Agentur für Arbeit) in die Zahlungsverpflichtung des/der Teilnehmers/in ganz oder teilweise ein oder tritt der/die Teilnehmer/in seine Ansprüche auf Zahlung der Gebühren an BAFI ab, so erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Dritten.
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Der/die Teilnehmer/in haftet neben einem eventuellen Dritten für die Zahlung der Gebühren. Überweist die Agentur für Arbeit oder ein anderer Fördergeldgeber die Maßnahmengebühren an den Teilnehmer, so verpflichtet er/sie sich, die jeweilige Rate innerhalb von 7 Tagen auf das Konto der BAFI unter Angabe der Kursbezeichnung einzuzahlen. Bei Verzögerung sind bankübliche Zinsen fällig.
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Sofern die / der Dritte nicht z.B. durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsschein die Gebühren übernimmt, ist dem Teilnehmer auferlegt, sich um Ersatz zu kümmern. Im Falle keiner Übernahme, ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurück zu treten.
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Pflichten der Teilnehmer